GANZHEITLICHE STEUERBERATUNG
FÜR UNTERNEHMEN.

Wir sor­gen für Erfolg durch Flexibilität.

Kein Mandant gleicht dem Anderen 
– wir sor­gen für Erfolg durch Individualität.

Egal, ob Gründer oder tra­di­ti­ons­rei­cher Mittelstand – wir ver­fü­gen über Experten in al­len Bereichen und un­ter­stüt­zen Sie durch Beratung für ei­ne steu­er­recht­lich op­ti­ma­le Aufstellung. Modern. Erfahren. Individuell.

Wir be­ra­ten nicht nur – wir möch­ten mehr für Sie tun. Im kom­ple­xen Steuerrecht für Unternehmen be­hal­ten wir stets den Überblick über Tendenzen und Neuerungen.
Wir kon­kre­ti­sie­ren die rich­ti­gen Fragestellungen – und de­ren mög­li­chen Risiken. Wir schaf­fen spür­ba­ren Mehrwert durch Kostenersparnis und ma­chen Ihre un­ter­neh­me­ri­sche Leistungsfähigkeit nachvollziehbar.

Ganz gleich, ob es sich um ei­ne steu­er­li­che Prozessoptimierung oder ei­nen di­gi­ta­len Finanzabschluss han­delt. Ob Sie ein neu­er Mandat sind oder wir Sie be­reits seit Jahren ken­nen – un­se­re Beratung folgt stets dem glei­chen Grundsatz: Wir den­ken pro­ak­tiv und bie­ten in je­dem Fall maß­ge­schnei­der­te Lösungen.

Unsere Schwerpunkte
für Unternehmen.

Im kom­ple­xen Steuerrecht für Unternehmen gibt es zahl­rei­che Handlungsfelder und fach­be­zo­ge­ne Disziplinen. Hat Ihr Unternehmen noch die ge­eig­ne­te Rechtsform? Ist die Struktur Ihres Unternehmens auf die Zukunft aus­ge­rich­tet und Ihr Anlagevermögen gesichert?

Wir ken­nen die Antwort auf Ihre Fragen nicht nur – wir er­ar­bei­ten ein in­di­vi­du­el­les Lösungskonzept auf höchs­ten Qualitätsniveau. Wir sind Verwalter, Planer und Gestalter für Ihre un­ter­neh­me­ri­sche Zukunft.

Jahresabschluss
– Grundlage Ihrer Entscheidungen.

Die Basis al­ler zu­künf­ti­gen un­ter­neh­me­ri­schen Entscheidungen ist der Jahresabschluss. Wir er­stel­len die­sen nicht nur für ei­ne op­ti­mier­te Unternehmensbesteuerung, son­dern ana­ly­sie­ren sei­ne Werte ganz­heit­lich. Wir wä­gen ab, in wel­chem Bereich Handlungsbedarf be­steht. Ist ei­ne dif­fe­ren­zier­te Prozessoptimierung aus­rei­chend oder wird ei­ne maß­geb­li­che Umstrukturierung not­wen­dig? Gemeinsam tref­fen wir auf die­ser Basis die rich­ti­gen Entscheidungen.

Ihren Jahresabschluss er­stel­len wir nach HGB so­wie EStG für in­ha­ber­ge­führ­te Unternehmen als auch für Kapitalgesellschaften. Dabei be­hal­ten wir stets im Fokus: Ihr Jahresabschluss ist das Spiegelbild Ihres wirt­schaft­li­chen Erfolges und ei­ne Entscheidungshilfe für po­ten­zi­el­le Kunden und Investoren. Daher ist es um­so wich­ti­ger, ne­ben ei­nem star­ken Unternehmen auch die re­le­van­ten Kennzahlen zu unterstreichen.

Wir wis­sen: Eine zu­kunfts­ge­rich­te­te Planung und ei­ne ge­wis­sen­haf­te Prüfung spa­ren Zeit und Kosten bei der Durchführung der Abschlusserstellung. Als be­glei­ten­der Partner über­neh­men wir al­le da­für er­for­der­li­chen Aufgaben, be­schleu­ni­gen so­mit die Prozesse und ver­bes­sern so­mit­nach­hal­tig Ihre Berichterstattung nachhaltig.

Optimierung von Unternehmensstrukturen
stra­te­gisch agie­ren, vor­aus­schau­end handeln.

Vom ers­ten Tag der Gründung an, ist es für Unternehmen es­sen­zi­ell, den lang­fris­ti­gen Erfolg nicht nur zu pla­nen, son­dern auch suk­zes­si­ve auf­zu­bau­en und stets zu kon­trol­lie­ren. Dazu kann es von Zeit zu Zeit not­wen­dig sein, die Unternehmensstruktur zu hin­ter­fra­gen oder die Gesellschaftsform an­zu­pas­sen. Frühzeitig de­fi­nier­te Meilensteine hel­fen da­bei, struk­tu­rel­le Änderungen zum rich­ti­gen Zeitpunkt durch­zu­füh­ren. Unsere Experten nut­zen ih­re lang­jäh­ri­ge Erfahrungen im Steuerrecht zur Identifizierung neu­er Wege und Chancen, die Sie ak­tiv in Ihrem Unternehmen um­set­zen können.

Unternehmensnachfolge – mit Zuverlässigkeit zur nächs­ten Generation.

Die Weitergabe ei­nes Unternehmens ist ähn­lich an­spruchs­voll wie des­sen Aufbau. Insbesondere Familienunternehmen mes­sen der ge­si­cher­ten Unternehmensnachfolge ei­nen ho­hen Stellenwert bei. Bereits im Vorfeld ist für die Übertragung der un­ter­neh­me­ri­schen Führungsverantwortung ei­ne stra­te­gi­sche und nach­hal­ti­ge Planung unabdingbar.

Jede Unternehmensnachfolge ist in­di­vi­du­ell zu be­trach­ten und ei­ne der größ­ten Herausforderungen des gan­zen Unternehmenszyklus. Unsere Aufgabe ist es, Sie steu­er­op­ti­miert, zu­kunfts­ori­en­tiert und er­trags­fo­kus­siert durch die­se kom­ple­xe Phase zu begleiten.

Dabei ach­ten wir auf stil­le Reserven und mög­li­che Betriebsaufspaltungen un­ter den Aspekten der Erbschaftsteuer.

So hel­fen wir, mög­li­che Konflikte zwi­schen den Generationen und un­nö­ti­ge Kosten zu ver­mei­den. Unter Einbeziehung Ihrer in­di­vi­du­el­len Wünsche er­ar­bei­ten wir mit Ihnen ei­ne stra­te­gi­sche Nachfolgekonzeption und be­glei­ten Sie in al­len Abschnitten der Übergabe – für ei­ne ge­si­cher­te Zukunft Ihres Unternehmens.

Beratung für Gründer
und Start-ups

– wir über­las­sen nichts dem Zufall.

Von der Idee bis zum er­folg­rei­chen Unternehmen: Unsere Experten für Gründer und Start-ups ste­hen Ihnen von der ers­ten Stunde an zur Seite. Von der Wahl der ge­eig­ne­ten Rechtsform, über die Erstellung des Businessplans bis hin zur Beantragung von Fördermitteln: Wir neh­men die Hürden in al­len Phasen des Unternehmensaufbaus, so­dass es Ihnen mög­lich ist, sich je­der­zeit voll und ganz auf das kon­zen­trie­ren kön­nen, was Sie am bes­ten können.

Ob ei­ne neu ge­grün­de­te Unternehmergesellschaft, ei­ne GmbH oder zum Start zu­nächst ei­ne GbR in ei­nem klei­nen Kreis von Geschäftspartnern oder ein­fach als Solo-Selbstständiger:
Wir ver­ste­hen uns nicht aus­schließ­lich als Ihr Steuerberater, son­dern als kon­zep­tio­nel­ler, stra­te­gi­scher Partner – von der Gründung bis zur Übergabe. Ständig. Stetig. Nachhaltig.

Wir ken­nen die Herausforderungen und die Chancen. Wir sind Ihr Sparringspartner für ei­nen er­folg­rei­chen Start und lang­fris­ti­ger Begleiter. Im Idealfall ein un­ter­neh­me­ri­sches Leben lang.

Baulohn
– so­li­de Lohnabrechnung für das Baugewerbe.

Ein Thema für Experten: Die kor­rek­te Berechnung des Baulohns zählt zu den kom­pli­zier­tes­ten Aufgaben der Lohnbuchhaltung. Fachwissen und spe­zia­li­sier­te Kenntnisse der bran­chen­spe­zi­fi­schen Vorschriften sind un­ab­ding­bar. Wir ken­nen uns aus.

Neben den üb­li­chen Fragen der Lohnsteuerpflicht und der Sozialversicherung, ko­or­di­nie­ren wir die Regelungen für Überbrückungs- oder Saisonkurzarbeitergeld so­wie die Zahlungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft. Wir be­ach­ten die kor­rek­ten Beiträge für die Zusatzversorgungskasse und sor­gen für ei­ne per­fek­te Buchführung bei Rahmen- und Manteltarifverträgen.

Durch un­se­re lang­jäh­ri­ge Erfahrung für Bauthemen ver­fü­gen wir so­wohl über das not­wen­di­ge Know-how als auch über ei­nen zu­kunfts­ge­rich­te­ten Blick auf die Baubranche durch fort­lau­fen­de Schulungen.